Umsatzsteuer auf Vermittlungsentgelte
Das BMF hat entschieden!
Ab dem 1.07.2006 unterliegt das heute übliche Service- bzw. Vermittlungsentgelt anteilig für den innerdeutschen Streckenanteil bei grenzüberschreitender Flugbeförderung der MEHRWEHRTSTEUER.
Diese kann von Reisebüros gegenüber Reisenden pauschal mit nachstehenden Anteilen unterworfen werden:
Umsatzsteuer auf Vermittlungsentgelte:
· Innerhalb der EU mit 25%
· Außerhalb der EU mit 5%
· Innerdeutsch wie bisher 100%
Die BB Reiseoffice Ltd. teilt Ihnen mit, dass sie rechtzeitig zur Einführung der neuen Besteuerung ein Update herausbringen wird. Nach Installation wird ?PON? unter anderem diese Besteuerung für Sie vollautomatisch erledigen. Das Modul wird so flexibel anwendbar sein, so dass auch zukünftige Änderungen der Besteuerungssätze durch das BFM ohne weiteren Aufwand geändert werden können.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Martin Bardehle Peter Th. Steinhauer
Telefon: 02151-1544840 Telefon: 040-55900440
Telefax: 02151-1544842 Telefax: 040-55900442
bardehele@bb-reiseoffice.com steinhauer@bb-reiseoffice.com
Anwenderbüros aus Reisebüroketten bzw. Kooperationen wie:
RTK ? TSS - TUI Travel Star ? Holidayland ? ReiseCenter alltours ? PRO Tours - BEST - Schmetterling
und viele mehr arbeiten bereits mit PON!